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Diagnose Hüftdysplasie

Anhand erster Symptome erfolgt die eigentliche Diagnose heute in der Regel mittels Ultraschalluntersuchungen. Diese ist bereits seit einigen Jahren Bestandteil der U3 Untersuchungen, die etwa sechs Wochen nach der Geburt durchgeführt werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden dann Unregelmäßigkeiten bei der Hüftentwicklung entdeckt. Nicht jede Fehlentwicklung bedarf jedoch einer sofortigen Therapie. In vielen Fällen „wächst“ sich die Fehlbildung mit zunehmendem Alter von alleine aus. Ob und wann welcher Therapieansatz in Frage kommt, richtet sich nach dem Ultraschallbefund. Bei dieser Untersuchung werden vom Hüftgelenk Bilder erstellt und anhand dieser die Gelenke vermessen. Dabei kommt es auf zwei spezielle Winkel, die Alpha- und Betawinkel, an, die ein Maß dafür liefern, inwieweit die Hüfte von dem Krankheitsbild betroffen ist. Man unterscheidet in Abhängigkeit der beiden Winkel generell vier Kategorien oder Typen der Erkrankung, die dann auch entsprechende Therapiemaßnahmen nach sich ziehen.

Bei der ersten Kategorie unterscheidet man je nach Ausformung der sogenannten knorpeligen Erker, die entweder spitz oder stumpf ausgeprägt sein können, in die Typen a und b. In beiden Fällen ist eine unmittelbare Therapie nicht notwendig. Typ b sollte aber beobachtet werden.
Die zweite Kategorie umfasst alle Typen, bei denen es sich um eine Reifeverzögerung des Gelenks handelt bzw. handeln kann. Man unterscheidet vier Typen, die je nach Ausprägung entweder nur einer regelmäßigen Kontrolle unterliegen oder aber einer sofortigen Behandlung bedürfen, bis hin zur Anlegung eines speziellen Spreizgipses.

Wird eine Kategorie drei diagnostiziert, dann handelt es sich bereits um dezentrierte Hüftgelenke, die sich durch eine ausgeprägte Fehlstellung auszeichnen. Man differenziert wieder in zwei Typen, die sich durch die Veränderungen im Knorpel unterscheiden. Eine sofortige Behandlung, die in der Regel in einer Klinik erfolgen muss, ist zwingend nötig.
In Kategorie vier findet sich dann die vollständige Hüftgelenksluxation, bei der sich das Gelenk vollständig von der Pfanne gelöst hat. Diese Diagnose erfordert eine sofortige Behandlung mit stationärem Aufenthalt in einer Klinik und meistens auch eine Ruhigstellung der Hüfte durch einen Gips.

Neben der Ultraschalluntersuchung kommt der Röntgenuntersuchung eine bedeutende Rolle zu. Diese erfolgt aber meistens erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Knorpelsubstanz im Gelenk, die beim Neugeborenen noch überwiegt, durch Knochensubstanz ersetzt wurde. Sie wird grundsätzlich auch bei schweren Fällen, die mitunter operative Maßnahmen erforderlich machen, eingesetzt.

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