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Diagnose

Aus rechtlichen Gründen müssen Anzeichen (Symptome) und Befunde einer Krankheit oder Verletzung schriftlich dokumentiert werden. Der behandelnde Arzt erstellt zunächst eine Anamnese (Krankengeschichte) anhand der Befragung des Patienten und anhand bestimmter Untersuchungsvorgänge. Dazu gehören sogenannte bildgebende Verfahren wie Röntgen/MRT und Laborwerte. Der komplette Untersuchungsvorgang wird auch unter dem Begriff Diagnostik zusammengefasst. Eine positive Diagnose kann immer dann gestellt werden, wenn die Befunde ganz typisch für ein Krankheitsbild sind. Reichen die Befunde nicht aus, so werden meistens weitere Untersuchungen zu einer Diagnosesicherung benötigt.