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Schwangerschaftsabbruch

Dies kann durch Gabe von Medikamenten bis zur siebten Schwangerschaftswoche erfolgen, danach ist nur operativ eine Absaugung oder Ausschabung möglich.

Bis zur zwölften Schwangerschaftswoche kann auf Wunsch der Schwangeren nach einer professionellen Beratung ein Schwangerschaftsabbruch durch einen Gynäkologen vorgenommen werden. Wird dies nicht beachtet, machen sich sowohl Arzt als auch die Schwangere strafbar. Besteht jedoch eine medizinische Indikation wie Gefahr für das Leben der Schwangeren, kann jederzeit eine Abtreibung erfolgen, in der Regel jedoch nicht nach der 22. Schwangerschaftswoche, denn dann ist laut Embryologie ein Fötus lebensfähig.

Jede Abtreibung kann für die betroffene Frau zu psychischen Komplikationen mit Schuldgefühlen und Trauer führen. Auch ein operativer Schwangerschaftsabbruch hat Risiken, wie starke Blutungen und Verletzungen der Gebärmutter, die bis zur Unfruchtbarkeit führen können.