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Das Aus für die Praxisgebühr

Stärkung der Eigenverantwortung

Die Praxisgebühr mussten Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland entrichten. Dabei spielte es keine Rolle, ob es zum Hausarzt, Zahnarzt oder zum Psychotherapeuten ging. Auch im kassenärztlichen Notdienst wurde die Summe fällig. Die Gebühr ging im Anschluss an eine Verrechnung mit den Honoraren an die Krankenkassen. Zu den Gründen für die Einführung der Praxisgebühr wurde oft die Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Gesundheit angeführt: bei Kleinigkeiten sollte nicht gleich der Arzt aufgesucht werden. Außerdem sollten Versicherte einen Facharzt möglichst nur nach einer Überweisung durch den Hausarzt konsultieren.

Finanzielle Entlastung

Auch die kurzfristige finanzielle Entlastung für die gesetzlichen Krankenkassen war ein wichtiger Faktor. Das Bundesgesundheitsministerium erhoffte sich Mehreinnahmen von 2,6 Milliarden Euro in jedem Jahr. Am 1. April 2005 berichtete die kassenärztliche Bundesvereinigung von einem nachhaltigen Rückgang der Patientenzahlen. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte, eine Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch treffe die Falschen, „nämlich alte und arme Menschen“. 2012 wurde die außerordentlich gute finanzielle Lage vieler Krankenkassen publik. Als Reaktion forcierte die FDP eine Abschaffung der Praxisgebühr. Im November 2012 erfolgte im Bundestag ein einstimmiger Beschluss.