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Krankenkassen: Zusatzbeiträge

Viele wissen jedoch nicht, dass die Erhebung von Zusatzbeiträgen es Kassenpatienten ermöglicht ihre Krankenversicherung zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Dieses Recht auf Sonderkündigung setzt die übliche 18-monatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft.  Die einzige Ausnahme besteht, wenn ein Kassenpatient einen Wahltarif  bei seiner Krankenkasse abgeschlossen hat.

Dieser hat nicht das Recht auf Sonderkündigung. Viele Kassenpatient fühlen sich ungerecht behandelt und zweifeln an der Rechtsgrundlage der Zusatzbeiträge. Diese können Krankenkassen aber erheben, wenn das über den Gesundheitsfonds zugewiesene Geld nicht ausreicht.