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Urteil: Arzt muss vollständige Aufklärung über Risiken liefern

nämlich eine fehlerhafte Aufklärung des Patienten geliefert und die Einwilligung des Patienten somit rechtlich ungültig.

Im konkreten Fall klagte ein Patient, der von einer Kieferhöhlenoperation eine Sehbehinderung davontrug. Der Patient erkundigte sich zuvor im Rahmen eines Aufklärungsgespräches beim Arzt, inwiefern das Auge von dieser Operation Schaden davontragen könnte. Der Mediziner beantwortete die Besorgnis des Patienten damit, dass ihm solche Komplikationen bisher noch nicht vorgekommen seien.

Nach Ansicht des OLG gilt diese Äußerung als schwerwiegende Verharmlosung, da sie weitere Fragen des Patienten unterbindet. Es ist also Aufgabe des Arztes, über jegliche, wenn auch seltene, Risiken Aufklärung zu liefern.