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Auch rezeptfreie Medikamente können Fahrtüchtigkeit einschränken

Wie die Experten des ABDA, also der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, kürzlich in Berlin mitteilten, bestehe im Hinblick auf Medikamente kein Grenzwert, also beispielsweise wie bei Alkohol. Somit ist der Fahrer selbst dazu angehalten, die Auswirkung des Medikamentes auf seine Fahrtüchtigkeit einzuschätzen. Darüber hinaus warnt die ABDA davor, dass sich auch das abrupte Absetzen eines Medikamentes negativ auf die Fahrweise auswirken könne.

Weiterhin gilt es zu beachten, dass Arzneimittel, die am Auge angewendet werden, die Sicht des Fahrers maßgeblich einschränken können, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Diese Risikogruppe wird geraten, das Autofahren zu unterlassen, bis sich die Sicht auf dem betroffenen Auge wieder normalisiert hat. Gerade im Hinblick auf ölige Augentropfen sowie Salben solle man Vorsicht walten lassen, so die ABDB. Diese seien nämlich in der Lage, die Sicht des Anwenders für einen längeren Zeitraum zu behindern. Eine abendliche Anwendung dieser Präparate ist also in jedem Falle vorzuziehen.