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Neuordnung des Arzneimittelmarktes

Dies berichtet das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) in einer Pressemitteilung. Der Herstellerabschlag für
Arzneimittel ohne Festbetrag wird von 6 Prozent auf 16 Prozent
angehoben sowie ein Preisstopp für Arzneimittel festgelegt, die von
den Kassen bezahlt werden. Die Regelungen wurden für den Zeitraum
vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2013 veranschlagt. Dies führe zu
einer Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um rund
1,15 Milliarden. Euro pro Jahr. Notwendig sei dies, um die Ausgaben
im Arzneimittelbereich einzudämmen und die finanzielle Stabilität
der GKV zu sichern, so das Bundesministerium. 

Dazu erklärte
Gesundheitsminister Philipp Rösler: „Diese bereits in diesem Jahr
wirkenden Einsparmaßnahmen sind ein erster wichtiger Schritt auf dem
Weg zu strukturellen Änderungen im Arzneimittelbereich. Wir reihen
uns nicht in die gesundheitspolitische Tradition kurzfristiger
Kostendämpfungspolitik ein, sondern werden mittelfristig eine
stabile Marktordnung schaffen, in der die Beteiligten flexibel
agieren und gestalten können. Im Gegenzug müssen aber auch alle
Beteiligten ihren Beitrag für eine bessere und effizientere
Arzneimittelversorgung leisten: die Hersteller, der Großhandel, die
Apotheken und die Krankenkassen.“ 

Die Weichen für eine umfassende
Neuordnung des deutschen Arzneimittelmarktes seien bereits gestellt.
Der Deutsche Bundestag berate derzeit den Gesetzentwurf zur
Neuordnung des Arzneimittelmarktes. Rösler ergänzt: „Damit werden
weitere strukturelle Veränderungen im Arzneimittelbereich greifen.
Hin zu einer Preisbildung über Verhandlungen und eine
Nutzenbewertung, ohne dass der Zugang zu innovativen Arzneimitteln
beschränkt wird.“