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Neuordnung des Arzneimittelmarktes

„Mit dem Reformgesetz
machen wir den Weg frei für fairen Wettbewerb und eine stärkere
Orientierung am Wohl der Patienten. Wir schaffen eine neue Balance
zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Medikamenten. Zusatznutzen
und Wettbewerb bestimmen künftig den Preis. Zudem entlasten wir die
Ärzte von bürokratischen Lasten und sorgen für mehr Information
der Bürger durch eine unabhängige Patientenberatung“, sagte
der Minister. Die Reform des Arzneimittelmarkts soll mittels
struktureller Veränderungen, dem Abbau von Überregulierung und
kurzfristigen Einsparungen erfolgen. In einer Pressemitteilung teilt
das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit, dass die
Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stark
gestiegen seien: deshalb musste gehandelt werden.

Insgesamt sieht das
verabschiedete Gesetz Einsparungen für die GKV in Höhe von 2,2
Milliarden Euro vor. Will ein Hersteller zukünftig ein neues
Produkt einführen, muss der Nachweis für einen Zusatznutzen
erbracht werden. Nach der Markteinführung soll eine transparente
Nutzenbewertung erfolgen. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen wird
die Erstattungshöhe auf den Preis vergleichbarer Medikamente
begrenzt. Sollte ein neues Medikament einen Zusatznutzen aufweisen,
werden die Preise „auf Basis der Zusatznutzenbewertung in fairem
Wettbewerb ausgehandelt“, so das Bundesministerium für Gesundheit.