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Therapie: Verschreibung von Ritalin soll zu Ausnahmefall werden

medikamentös zu behandeln. An die Stelle des Ritalin soll dann ein Medikament mit dem Wirkstoff Methlyphenidat treten.

Krankenkassen erstatten schon jetzt ausschließlich die Kosten der methlyphenidathaltigen Medikamente, nicht aber diejenigen, deren Hauptwirkstoff Ritalin darstellt. Darüber ist eine eindeutige Diagnose des ADH-Syndroms von Nöten, um die Medikamente tatsächlich verschreiben zu dürfen. Die Befähigung zur Feststellung des ADHS wird künftig nur noch durch Fachärzte möglich sein, also beispielsweise Kinder- und Jugendpsychiater mit sozialpsychiatrischen-Vereinbarungen.

Die besagten Fachkräfte sollen darüber hinaus verpflichtet werden, dem Patienten sowie dessen Eltern und Angehörigen psychologische, pädagogische sowie heilpädagogische Hilfestellung zu bieten. Die Notwendigkeit dieser Regelung, ihres Zeichens eingeführt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), findet ihre Rechtfertigung in den drohenden Risiken der Verschreibung von Psychopharmaka. So sei, insbesondere im Laufe der vergangenen Jahre, der Psychopharmaka-Konsum bei Kindern und Jugendlichen besorgniserregend angestiegen. Zahlreiche Ärzte sollen zu leichtfertig zu Psychopharmaka gegriffen haben, so der G-BA.