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Verwaltungsgericht erlaubt zu therapeutischen Zwecken Cannabis-Eigenanbau

Anbau für den Eigenkonsum

Verschiedene Kläger hatten gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Genehmigung angestrebt. Alle fünf Verfahren drehten sich um den Anbau für den Eigenkonsum zu therapeutischen Zwecken, hieß es. Über drei Anträge muss das BfArM neu entschieden, zwei Klagen wurden abgewiesen. 

Chronische Schmerzpatienten

Alle Kläger sind chronische Schmerzpatienten und haben die Erlaubnis, Cannabis zu erwerben und die Blüten zur Therapie zu konsumieren. Aus Kostengründen wollen sie die notwendige Menge selbst anbauen. Dies hatte das Bundesinstitut abgelehnt und die Patienten waren vor Gericht gezogen. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass beim Anbau in den Wohnungen ein Zugriff Dritter auf die Pflanzen und Produkte hinreichend sicher ausgeschlossen werden könne.